Wohnungseigentum

Ein Wohnungseigentümer zu sein hat in der Regel auch zur Folge, sich mit anderen Eigentümern im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) über alle Fragen zu verständigen, die das gemeinschaftliche Eigentum als auch das jeweilige Sondereigentum betreffen.

Konflikte entstehen häufig dort, wo durch Rechte der übrigen Eigentümer der Umgang mit dem eigenen Sondereigentum eingeschränkt wird. Aber auch im Rahmen der Beschlussfassung treffen die unterschiedlichsten Interessen aufeinander.

Lassen sich diese Konflikte nicht einvernehmlich lösen, ist eine Bewertung des eigenen rechtlichen Standpunktes notwendig, um mögliche Maßnahmen zu ergreifen, die von Unterlassungsaufforderungen bis hin zu Anfechtungen von Beschlüssen reichen können.

Dem selben, wenn nicht sogar einem höheren, Konfliktpotenzial sieht sich der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ausgesetzt. Er muss zum einen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Teilungserklärung für eine ordnungsgemäße Verwaltung sorgen, zum anderen dabei aber die unterschiedlichen Interessen der Eigentümer versuchen zu berücksichtigen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist eine Überprüfung der zu ergreifenden Maßnahmen zwingend erforderlich.

Wir stehen Ihnen u. a. zur Verfügung für die

  • Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über eine Eigentumswohnung

  • außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bei Problemen mit der Hausverwaltung oder mit anderen Eigentümern

  • Beratung im Zusammenhang mit Eigentümerversammlungen und Beschlussfassungen bis hin zur Vertretung bei einer gerichtlichen Beschlussanfechtung

  • Beratung und gerichtliche Vertretung von Eigentümergemeinschaften gegen Bauunternehmer, Handwerker oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit Baumängeln

  • Beitreibung von Wohngeldforderungen oder Durchsetzung von Beschlüssen gegen Miteigentümer

  • Zwangsversteigerung von Sondereigentum bei erfolgloser Beitreibung von Wohngeldforderungen

  • Beratung von Hausverwaltungen und Prüfung von Einzelfragen zum Wohnungseigentumsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Teilungserklärungen/Gemeinschaftsordnungen

Alexander Speth
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Katalin Winkler
Rechtsanwältin, LL.B. / LL.M
Fachanwältin für Mietrecht
und Wohnungseigentumsrecht

Peter Speth
Rechtsanwalt und Notar a. D.

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