Wohnungseigentum
Ein Wohnungseigentümer zu sein hat in der Regel auch zur Folge, sich mit anderen Eigentümern im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) über alle Fragen zu verständigen, die das gemeinschaftliche Eigentum als auch das jeweilige Sondereigentum betreffen.
Konflikte entstehen häufig dort, wo durch Rechte der übrigen Eigentümer der Umgang mit dem eigenen Sondereigentum eingeschränkt wird. Aber auch im Rahmen der Beschlussfassung treffen die unterschiedlichsten Interessen aufeinander.
Lassen sich diese Konflikte nicht einvernehmlich lösen, ist eine Bewertung des eigenen rechtlichen Standpunktes notwendig, um mögliche Maßnahmen zu ergreifen, die von Unterlassungsaufforderungen bis hin zu Anfechtungen von Beschlüssen reichen können.
Dem selben, wenn nicht sogar einem höheren, Konfliktpotenzial sieht sich der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ausgesetzt. Er muss zum einen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Teilungserklärung für eine ordnungsgemäße Verwaltung sorgen, zum anderen dabei aber die unterschiedlichen Interessen der Eigentümer versuchen zu berücksichtigen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist eine Überprüfung der zu ergreifenden Maßnahmen zwingend erforderlich.
Wir stehen Ihnen u. a. zur Verfügung für die
Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über eine Eigentumswohnung
außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bei Problemen mit der Hausverwaltung oder mit anderen Eigentümern
Beratung im Zusammenhang mit Eigentümerversammlungen und Beschlussfassungen bis hin zur Vertretung bei einer gerichtlichen Beschlussanfechtung
Beratung und gerichtliche Vertretung von Eigentümergemeinschaften gegen Bauunternehmer, Handwerker oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit Baumängeln
Beitreibung von Wohngeldforderungen oder Durchsetzung von Beschlüssen gegen Miteigentümer
Zwangsversteigerung von Sondereigentum bei erfolgloser Beitreibung von Wohngeldforderungen
Beratung von Hausverwaltungen und Prüfung von Einzelfragen zum Wohnungseigentumsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Teilungserklärungen/Gemeinschaftsordnungen