Strafrecht

Der Vorwurf eine Straftat begangen zu haben, wird für jeden Bürger zunächst erschreckend sein - so er sie tatsächlich nicht begangen hat. Aber auch wenn der Vorwurf berechtigt ist, kann durch ein sorgfältige Verteidigung fast immer positiv auf das Verfahren eingewirkt werden.

Zunächst sollten zur Sicherheit keinerlei Äußerungen gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft abgegeben werden. Vorab empfiehlt sich eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Sollten Sie vorläufig festgenommen und in Untersuchungshaft verbracht worden sein, gilt obiges umso mehr. Eine Verpflichtung gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft als Beschuldigter sich zur Sache zu äußern, besteht nicht.

Im Rahmen eines ersten Beratungsgespräches (ggfls. im Gefängnis) kann erörtert werden, welche Maßnahmen ergriffen werden und wie Sie sich gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft verhalten sollten. Es können ebenfalls Maßnahmen zur Hafterleichterung veranlasst werden.

Alexander Speth
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

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