Mietrecht
Schon bei dem Abschluss eines Mietvertrages oder Pachtvertrages können die entscheidenden "Weichen" für die Zukunft sowohl für den Vermieter als auch den Mieter gestellt werden. Für beide Parteien stellt sich die Frage, ob die im Vertrag enthaltenen Regelungen für sie vorteilhaft oder einschränkend sind.
Der Vermieter wird sich in Anbetracht der ständig wechselnden Rechtsprechung fragen, ob alle Regelungen in seinem Vertrag noch wirksam sind (Stichwort Schönheitsreparaturen). Für den Mieter dürfte von Bedeutung sein, ob der Vertrag über das Gesetz hinausgehende Pflichten für ihn bereit hält.
Zur Klärung dieser Fragen ist eine anwaltliche Beratung im Mietrecht zu empfehlen, da nach Abschluss des Vertrages Änderungen nur schwer oder gar nicht durchsetzbar sind.
Gerade im gewerblichen Bereich sind die mietrechtlichen Regelungen nur rudimentär, sodass Vermieter als auch Mieter zur Absicherung ihrer Ansprüche ein sorgfältig erarbeitetes Vertragswerk nutzen sollten.
Auch während eines bestehenden Mietverhältnisses kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten. Ob es der als störend empfundene Nachbar, die Tierhaltung oder ein Mangel an dem vermieteten Objekt ist oder dir Frage nach Konkurrenzschutz, in vielen Fälle kann eine anwaltliche Beratung für Vermieter und Mieter für mehr Klarheit bei der Bewertung der eigenen Rechte und Pflichten sorgen.
Ebenso kann die professionelle Erstellung bzw. Überprüfung von Mieterhöhungen, Kündigungen sowie Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung Unklarheiten beseitigen, die andernfalls möglicherweise ein gerichtliches Verfahren nach sich ziehen.
Da wir sowohl Vermieter als auch Mieter vertreten, können wir den jeweiligen Fall auch aus Sicht der Gegenseite beurteilen und die dortigen taktischen Überlegungen berücksichtigen.
Wir beraten und vertreten daher Vermieter als auch Mieter insbesondere bei
der Erstellung und dem Abschluss von Mietverträgen (gewerblich und privat)
Rechten und Pflichten wegen Mängeln am Mietobjekt
der Erstellung und Überprüfung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
Mieterhöhungen
Kündigungen wegen Zahlungsrückständen oder negativem Mieter-/Vermieterverhalten
Zahlungs- und Räumungsklagen
Zwangsräumungen