Kaufvertragsrecht
Das Kaufvertragsrecht enthält die grundlegenden Regelungen für nahezu jeden Kaufvertrag. Sei es der alltägliche Brötchenkauf, der Erwerb oder Verkauf eines Autos oder Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Jeder dieser Verträge unterliegt im Kern den gleichen Regeln.
Wie bei jedem Vertrag, sind die Interessen von Verkäufer und Käufer gegensätzlich, egal ob beim Kaufpreis oder der Qualität des zu verkaufenden Objekts oder der Ware. Daher ist schon beim Abschluss des Vertrages darauf zu achten, dass die eigenen Interessen hinreichend im Vertrag gesichert werden, damit bei der Abwicklung des Vertrages keine Nachteile entstehen.
Wir beraten und vertreten Sie daher sowohl auf Verkäufer als auch Käufer Seite bei
dem Entwurf von Kaufverträgen (soweit erforderlich, z. B. Kauf von Grundstücken bzw. Immobilien, erfolgt die Umsetzung durch unser Notariat)
der Überprüfung von Kaufverträgen jeder Art (z. B. Fahrzeugkauf, Immobilienerwerb etc.)
der Geltendmachung/Abwehr von Gewährleistungsansprüchen aus Kaufverträgen
der Rückabwicklung bzw. der Geltendmachung/Abwehr von Schadenersatzansprüchen