Gesellschaftsrecht
Im Bereich des Gesellschaftsrecht beraten und vertreten wir Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschaften sowohl vorgerichtlich als auch im Gerichtsprozess.
Wir begleiten unsere Mandantschaft von der Idee zur Gesellschaftsgründung, der Wahl der geeigneten Unternehmensform bis zur Gründung. Wir entwickeln die Dienstverträge der Gesellschafter und Vorstände und gestalten die Gesellschaftsverträge nach den individuellen Anforderungen und Wünschen unserer Mandanten. Unseren Service runden wir durch die Möglichkeit der Erledigung auch notarieller Tätigkeiten durch unseren Notar ab.
Im geschäftlichen Alltag begleiten wir die Unternehmen bei ihrer Geschäftstätigkeit, bei Auseinandersetzungen mit Dritten sowie bei internem Regelungs- und Beratungsbedarf.
Sollte es zu Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern oder zwischen Geschäftsführern und der Gesellschaft kommen, so beraten und vertreten wir unsere Mandanten von der Kündigung bis zur Auseinandersetzung und Liquidation.
Nachfolgend haben wir einige Schwerpunkte unserer Tätigkeiten im Gesellschaftsrecht dargestellt; nähere Informationen erteilen wir Ihnen gern telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch:
Vertretung von Gesellschaftern, Geschäftsführern und Vorständen
Haftung von Gesellschaftern, Geschäftsführern und Vorständen
Geschäftsführerverträge / Vorstandsverträge / Arbeitsverträge
Gesellschaftsgründungen
Gesellschaftsverträge / Satzungen Entwurf / Prüfung / Optimierung
Durchführung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
Unternehmenskauf / Unternehmensverkauf (auch im Bereich des Notariats)
Gesellschaftsliquidationen / Auseinandersetzungen / Anteilsübertragungen