Vereinsrecht
Alleine in Nordrhein-Westfalen sind derzeit bei den zuständigen Amtsgerichten mehr als 100.000 Vereine eingetragen. Bundesweit bestehen mehr als eine halbe Million Vereine.
So unterschiedlich die Ausrichtung der Vereine im Hinblick auf ihre Tätigkeit ist, bleibt ihre juristische Basis doch gleich. Die gesetzlichen Regeln bestimmen den Rahmen der Tätigkeit des Vereins nach außen und innen. Die gesetzlichen Grundlagen werden durch die Satzung konkretisiert, die damit die Basis des Vereins in juristischen Hinsicht ist.
Wir unterstützen Sie von der Gründung eines Vereins (Entwurf einer Satzung etc.) über die alltäglichen juristischen Fragen (Mitgliederversammlungen etc.) bis hin zur Abwicklung eines Vereins (Liquidation bzw. Löschung).
Die gesetzlichen Vertreter des Vereins (Vorstand) beraten wir in allen Fragen des Vereinsrecht - sowohl hinsichtlich Fragen der Vereinsführung als auch der juristischen Vertretung gegenüber Dritten einschließlich von Haftungsfragen.